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Veröffentlicht: 17 Jahren her

Stay or Take-away

Wie oft haben wir diese Frage bei einem Besuch eines Schnellrestaurants schon gehört? Was wir jedoch – vermutlich – nicht wußten, ist der genaue Hintergrund der Frage. Natürlich geht es auch darum, die richtige Darreichungsform der bestellten Speisen zu wählen: Unverpackt und gleich zum Verzehr, oder in einer geeigneten Umverpackung.

Genau genommen aber geht es darum, welchen Mehrwertsteuersatz der Kassierer in die Kasse eingibt: 7 % für den Außerhausumsatz oder 19 % für den Inhouseumsatz? Wobei der Verkaufspreis natürlich gleich bleibt. Oder hat schon mal jemand weniger für seinen Whopper bezahlen müssen, weil er ihn mitgenommen hat?

Was liegt nun näher, als Schlechtes zu denken? Immerhin liegt der Umsatzunterschied bei satten 12 %. Eine Differenz, die allein dem Ertrag des Anbieters zu gute kommt.

Der Bundesrechnungshof hat diese differenzierte Besteuerung bereit mehrfach in Frage gestellt. Er beziffert den jährlichen Steuerausfall auf einen „zweistelligen Millionenbetrag“.

Heute bleiben in der Tat zwei Fragen offen. Erstens: Warum hat sich damit denn bis heute aus Sicht der Steuergesetzgebung niemand beschäftigt? Und zweitens: Gibt es noch mehr solcher „real existierenden“ Steuerlöcher? Sie sind durchaus attraktiv, bei dieser „Rendite“…

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