Doc Morris. Das was der Europäische Gerichtshof heute in Brüssel entschieden hat ist mehr als fragwürdig. Den cleveren Machern von Doc Morris wurde das Filialgeschäft untersagt.
Fragwürdig ist dieses Urteil, weil die Begründungen nicht wirklich schlüssig sind:
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EuGH-Generalanwalt Yves Bot machte in seinem Plädoyer deutlich, dass er „die einschränkenden Regelungen im deutschen Apothekenmarkt wegen des besonderen Charakters von Arzneimitteln für vereinbar mit dem EU-Recht“ hält. Das ist eine einzigartige Ausnahme. Wie oft musste sich deutsches Recht europäischem unterordnen?
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Die Apothekerverbände begrüßten das Urteil erwartungsgemäß. Immerhin wurden ihre Interessen geschützt: Arzneien dürften nur mit der Beratung eines Apothekers verkauft werden. Was aber machen die klassischen Arznei-Versender, die im Internet ungehindert ihre Ware anbieten dürfen?
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Auch die Markenhersteller der Medikamente sind beruhigt, weil „eine erhebliche Machtkonzentration auf der Distributionsebene verhindert wird“. Dafür besteht auf der anderen Seite seit Jahrzehnten eine Machtkonzentration auf der Herstellerseite…
Der Verband der gesetzlichen Krankenkassen bezeichnete das Urteil dann auch als „verpasste Chance für mehr Wettbewerb in der Arzneimittelversorgung“. So kann man das sehen. Ich persönlich wundere mich über so viel und offen vorgetragenen Lobbyismus. Übrigens immer noch völlig straffrei…