Fetteckig und unermesslich reich
Da haben drei findige Künstler einen Teil der einst zerstörten Beuys’schen Fettecke zu hochprozentigem Schnaps gebrannt und ihn vor dem Verzehr flugs zum Kunstwerk ernannt. Das hat die Witwe des verstorbenen Düsseldorfer Künstlers derart erzürnt, dass sie nun rechtliche Schritte gegen die Schnapsbrenner erwägt. Denn fraglich ist, ob durch diese Aktion tatsächlich neue Kunst entstanden ist. Es geht offenbar um den Grad der Veränderung, der dies definiert. Kurios.
Beim Rasenmähen habe ich vorhin intensiv darüber nachgedacht, warum beispielsweise aus Da Vincis „Mona Lisa“ durch einen aufgemalten Schnurrbart noch keine „neue Kunst“ entsteht, vielleicht aber schon durch das beschmieren des Werkes mit alter Winterbutter aus der Beuys’schen Fettecke? Im ersten Fall macht man sich zweifellos strafbar, im zweiten vermutlich berühmt und unermesslich reich.
Ob ich mich strafbar machte, weil ich die Gartenanlage, die mein Vater einst ersann, veränderte, und ob dies in einem Umfang geschah, dass ich nun mit Recht behaupten kann, geistiger Vater von Wiese und Hang zu sein, das fällt mir schwer zu beurteilen. Sollte ich mich wirklich versündigt haben, möge mein Erzeuger im Himmel meinem ohnehin umfänglichen Kerbholz eine weitere Markierung hinzufügen. Und dann verspreche ich, werde ich die kleinen Winteräpfel auf dem krummen Baum hegen und pflegen und vielleicht wird ja anschließend noch etwas Hochprozentiges daraus?
Und es soll noch mal einer sagen ich würde den Feuilleton nicht lesen, auch wenn da allein nicht unermesslich reich macht. Vermutlich