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Veröffentlicht: 12 Jahren her

Zwei Sieger

Zugegebenermaßen ein wenig „off-topic“, aber dennoch ein Thema, das mich heute bewegt hat: „Zwei Wendler – zwei Sieger.“

So war ein Bericht in der Tageszeitung über die gerichtliche Auseinandersetzung von dem Gas-Händler und Sänger Frank Wendler (54) als Kläger und dem besser bekannten Sänger Michael Wendler (40) überschrieben. In der Auseinandersetzung ging es um die Namensrechte „Wendler“. Michael nutzte zunehmend die Bezeichnung „Der Wendler“ und das führte laut Klage zu einer „Zuordnungsverwirrung“, will meinen „Verwechslung“. Daher bestand Frank darauf, das die von ihm 2008 eingetragene Wortmarke „Der Wendler“ künftig nicht von Michael missbraucht werde. So weit, so gut.

Der Richter stellte fest, dass beide Wendlers ein Recht an diesem Namen hätten und verfügte in seinem Urteil, dass Frank seine Marke löschen müsse und dass Michael seinen Namen „Wendler“ nicht ohne den Zusatz seines Vornamens nutzen dürfe. Für mich unverständlich.

Dieses Urteil belegt einmal mehr, wie interpretationswürdig die deutsche Rechtsprechung in Bezug auf den Rechteschutz gestaltet ist: Obwohl eine wirksame Markenanmeldung vorliegt, kann sich der Rechteinhaber – Frank – nicht auf sie berufen. Statt dessen wird einem anderen das Recht an einem Namen gegeben, den dieser nur als Künstler trägt. Michael Wendler wurde als „Skowronek“ geboren, heißt heute „Norberg“. „Wendler“ ist sein Künstlername. Insbesondere in diesem Lichte ist das Urteil ein starkes Stück.

Michael Wendler erklärte nach der Urteilsverkündung, dass er keine Beschwerde dagegen einlegen werde. Wen wundert’s…

„Recht haben“ und „Recht bekommen“ sind offenbar zwei völlig unterschiedliche Sachverhalte. Zwei Sieger hat dieser Prozess sicherlich nicht.

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