Nicht, dass ich ein Rabattjäger bin, aber wenn sich Gelegenheiten bieten, Geld zu sparen, dann nutze ich sie. Beim heutigen Einkauf im Baumarkt wollte ich es versuchen: Der Plan war im Rahmen der aktuellen Sonderaktion – beim Kauf von vier Artikel ist der günstigste kostenlos – einen Mittagsimbiss in der Pommesbude meines Herzens einzusparen: – Currywurst, Pommes, Mayo „auf lau'“.
Wie in der Aktion beschrieben hatte ich besagte vier Artikel auf der Einkaufsliste: Einen Tacker, ein Paket Ersatzklammern dazu sowie zwei Maleranzüge. Allesamt für das Projekt „Isolierung des Dachbodens“.
In der Kassenschlange stehend zählte ich meinen Kauf sicherheitshalber noch einmal durch. Zufrieden stellte ich fest, dass es genau vier Produkte sind. Damit würde einer der Maleranzüge kostenlos sein. Einsparung: 3,99 €. Die angestrebte Mahlzeit würde 4,10 € kosten, die 11 Cent Mehrkosten würde ich verschmerzen können.
An der Kasse angekommen wollte die Kassiererin den Rabatt jedoch nicht gewähren, da es sich nicht um vier unterschiedliche Artikel handele, sondern um drei. Meinen Einwand, dass es in der Summe vier sind und damit die Voraussetzungen für den Nachlass aus meiner Sicht gegeben seien, lehnte sie mit dem Verweis auf die Aktionsbedingungen ab.
Ich wägte kurz ab, ob es sich lohnen würde hierüber eine Diskussion mit ihr oder einem der Entscheider zu führen, entschied mich dann jedoch dagegen: Das war mir dann doch schlicht zu blöd. Vielmehr würde ich künftig in einen anderen Baumarkt – nicht weit von diesem gelegen – fahren. Das ist konsequenter, als sich um 3,99 € zu streiten.
Die Currywurst hat später ob dieser Entscheidung übrigens bestens geschmeckt. Mehr noch: Geschenkt hätte ich sie von diesem lausigen Baumarkt nicht haben wollen.